Rechtliches

allgemeine Geschäftsbedingungen - Wohnmobilstellplätze

Veranstaltung
horch amal – Blasmusikfestival vom 12. - 14. Juli 2024 in Sennfeld

Veranstalter
Volkstrachten-Erhaltungsverein "Die Semflder" e.V. 1922
Fischlochweg 6a, 97526 Sennfeld
Vereinsregister: VR 171
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt
(Im nachfolgenden Veranstalter genannt)

  1. GELTUNGSBEREICH
    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folgendem AGB genannt) gelten für die Bestellung von Wohnmobiltickets durch den oben genannten Shopbetreiber an Verbraucher über die Website horch-amal.de/womo. Darüber hinaus gelten die AGB für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes. Anders lautende Geschäftsbedingungen im Bezug auf den Kauf der Tickets für Wohnmobilstellplätze haben keine Gültigkeit.
    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

  2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    Der Kunde bestätigt vor jedem Ticketkauf im Kaufprozess durch das Anklicken der Checkbox "Bestätigung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich habe diese gelesen und stimme ihnen zu.", die AGB zur Kenntnis genommen und gelesen zu haben und akzeptiert diese somit als bindend. Die AGB sind jederzeit auf der Website horch-amal.de einzusehen.


  3. VERTRAGSPARTNER
    Der Kaufvertrag kommt zustande mit Volkstrachten-Erhaltungsverein "Die Semflder" e.V. 1922. Fischlochweg 6a, 97526 Sennfeld, Vereinsregister: VR 171, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt.


  4. WIDERRUFSRECHT
    Bei den Verträgen, welche durch den Kauf der Tickets inkl. Dienstleistungen für die Freizeitveranstaltung entsteht, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312 b Abs. 2 Nr. 9 BGB). Hierunter fällt auch der Kauf von Wohnmobilstellplatztickets in Verbindung mit einem Festival. Somit kann der Käufer die Bestellung der Tickets nicht widerrufen. Eine Rückgabe der Tickets ist demnach nicht möglich.


  5. VORAUSSETZUNG FÜR DEN TICKETKAUF
    Ein Wohnmobilstellplatz ist nur in Verbindung mit einem vorherigen Kauf mindestens eines Kombiticktes möglich. Die Rechnungsnummer des zuvor gekauften Kombitickets ist beim Kauf eines Stellplatzes mit anzugeben. Pro Wohnmobil ist nur ein Ticket nötig unabhängig von der Anzahl der Personen, die im Wohnmobil übernachten.


  6. VERTRAGSABSCHLUSS
    Der Vertag wird durch den Kunden durch das Anklicken der Schaltfläche "ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN" angeboten. Erst durch die Bestätigung des Kaufs durch den Veranstalter an den Kunden via E-Mail und durch die vollständige Bezahlung des Kaufpreises kommt der Vertrag zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Die Rechnung mit Zahlungsaufforderung erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung per E-Mail.


  7. PREISE, ZAHLUNG UND RECHNUNGSERHALT
    Die Zahlung ist durch Vorkasse per Überweisung möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle eventuell anfallenden Gebühren (z.B. anfallende Versandkosten, Bearbeitungsgebühren etc.) sind im Gesamtpreis der Bestellung enthalten und im Bestellprozess ausgewiesen. Bei der Zahlung per Vorkasse ist der vollständige Betrag binnen 14 Tagen nach Bestellung auf das angegebene Konto zu überweisen.

    Die Rechnung wird an die vom Ticketkäufer angegebene E-Mail-Adresse versendet.


  8. EIGENTUMSVORBEHALT
    Der Veranstalter behält sich das Eigentum an den gekauften Tickets bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung vor.


  9. VERSAND DER TICKETS
    Nach vollständiger Bezahlung der Rechnung für die Wohnmobiltickets werden die erworbenen Tickets vom Veranstalter an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse versendet. Der Käufer ist verpflichtet, die E-Mailadresse korrekt anzugeben. Der Veranstalter haftet nicht für einen fehlgeschlagenen Versand der erworbenen Tickets aufgrund von falschen Angaben im Bestellprozess.


  10. STORNIERUNG & RÜCKNAHME
    1. Der Veranstalter kann die Bestellung eines Kunden auch nach Zusendung der Bestellnummer und -bestätigung via E-Mail stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Käufer gegen aufgestellte Bedingungen des Veranstalters verstößt oder noch offene Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer bestehen. Ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist es untersagt, Ticktes für oben genannte Veranstaltung für gewerbliche Marketing- und Werbezwecke (z.B.in Form von Gewinnspielen) zu nutzen.

    2. Auf genanntes Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

    3. Im Fall, dass die Veranstaltung verlegt werden muss, ist der Veranstalter berechtigt, die Tickets für den neuen Termin der Veranstaltung für gültig zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets aufgrund der Verlegung der Veranstaltung (Termin oder Location) ist nicht möglich, außer der Käufer kann nachweislich erklären, dass der Wahrnehmung des neuen Termins der Veranstaltung unzumutbar ist. Dies gilt nur dann, wenn die Verlegung der Veranstaltung der Veranstalter vertreten hat. Die genannte Erklärung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Verlegung erfolgen.

    4. Wird die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, wird dem Käufer der Kartenpreis innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe auf die zuvor genutzte Zahlungsmethode erstattet außer der Käufer erklärt ausdrücklich, dass eine andere Bankverbindung für die Rückerstattung gewünscht ist. Für die Richtigkeit der Angaben für die Rückerstattung ist der Käufer verpflichtet.
      Ansprüche auf Erstattung weitergehender Kosten sind ausgeschlossen.

    5. Sollte die Veranstaltung aufgrund der Insolvenz des Veranstalters ausfallen, steht der Veranstalter nicht in der Pflicht zur Kartenrücknahme gegenüber dem Käufer.



  11. WEITERVERKAUF DER TICKETS
    Wenn nicht anders bei Kauf vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets für die Veranstaltung nicht gestattet. Ein nicht-gewerblicher Weiterverkauf ist nur zu einem Preis gestattet, der die Höhe des aufgedruckten Vorverkaufsticketpreises zzgl. gegebenenfalls anfallender nachgewiesener Versandkosten gestattet. Über den nicht-gewerblichen Weiterverkauf des Stellplatzes ist der Veranstalter immer im Vorfeld zu informieren. Nur der Veranstalter kann die Karte auf den neuen Kunden übertragen, da die Voraussetzung des bereits gekauften Kombiticktes, sowie das Übermitteln des neuen personalisierten Parkticktes (Kennzeichen des Wohnmobils) nur durch den Veranstalter möglich ist.

    Bei Verstoß gegen diese Bedingungen kann der Veranstalter den Zutritt zum Stellplatz ersatzlos verweigern.

     
  12. UMGANG MIT DEN TICKETS
    Das Ticket für den Wohnmobilstellplatz erlaubt dem Kunden den Zutritt zum Wohnmobilbereich, nicht zum Festivalgelände. Genanntes Ticket bekommt der Kunde per E-Mail, welches bei der Buchung angegeben werden muss. Das Ticket ist ausgedruckt sichtbar in die Fahrerkabine zu legen (von Freitag – Sonntag). Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Hierzu gelten die Regelungen unter Punkt 11.

    Bei Verstoß gegen die Bedingungen verliert der Käufer die Zutrittsberechtigung ersatzlos und kann das Ticket einziehen. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
     
     
  13. ABBRUCH DER VERANSTALTUNG
    Ein Abbruch der Veranstaltung durch höhere Gewalt, aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder durch Gefährdung der Besucher durch das Verhalten Dritter, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz zur Folge.


  14.  VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
    Die Veranstaltung kann abgesagt, verschoben oder abgebrochen werden aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verschulden hat (z.B. Einschränkungen durch Covid-19, höhere Gewalt). In diesem Fall wird der Veranstalter die Veranstaltung soweit möglich nachholen. Der neue Termin wird dann über die Website horch-amal.de bekanntgegeben. Außerdem erhalten Käufer, die das Ticket über den Onlineshop erworben haben eine Benachrichtigung an die angegebene E-Mailadresse. Der Kunde ist in der Pflicht, sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet, oder zu einer Verlegung der Veranstaltung kommt. Die bereits erworbenen Tickets behalten Ihre Gültigkeit. Informationen zu Ansprüchen auf Rücktritt finden Sie unter Punkt 10.


  15. ABSAGE
    Eine Absage der Veranstaltung ist möglich. Sie sind in der Pflicht sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Website zu erkundigen, ob die Veranstaltung abgesagt wurde. Falls Sie Ihr Ticket online auf unserer Website gekauft haben, gelten die Regelungen für die Ticketerstattung unter Punkt 10.4..

     
  16. HAUSORDNUNG
    Mit dem Kauf eines Wohnmobilstellplatztickets und/oder dem Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher der Hausordnung. 

    1. BERECHTIGUNG ZUR NUTZUNG DES STELLPLATZES
      Das Stellplatzticket ist für die Zeit der Nutzung des Stellplatzes ausgedruckt sichtbar in die Fahrerkabine zu legen (von Freitag – Sonntag).
    2. ANREISE UND NUTZUNG DES GELÄNDES
      Die Anreise erfolgt am Freitag, 12.07.2024, ab 13 Uhr. Die Abreise erfolgt am Sonntag, 14.07.2024, bis 19 Uhr. An der Einfahrt ist das Stellplatzticket vorzuzeigen. Das Personal weist dann den Stellplatz zu. Personen, die sich unberechtigt mit einem Wohnmobil ohne Stellplatzticket auf dem Gelände befinden, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbuch (123 StGB) angezeigt.
    3. ÖFFNUNGSZEITEN WOHNMOBILBEREICH
      12.07.2024 ab 13 Uhr bis 14.07.2024 um 19:00 Uhr.
    4. ZUGELASSENE FAHRZEUGE
      Zugelassen sind NUR autarke Wohnmobile bis 8m Länge und max. 3,5t die entsprechend der Anzahl der Mitreisenden im Fahrzeug feste Schlafplätze und Wohnraum zur Verfügung stellen, inkl. einem Vorzelt oder Pagode.
    5. NICHT GESTATTETE UNTERKÜNFTE/FAHRZEUGE
      Zusätzliche Zelte neben dem Wohnmobil sind nicht gestattet.
      Caravans sind nicht erlaubt.
    6. STROM UND WASSER
      Auf dem Wohnmobilstellplatz gibt es keinen Strom- oder Wasseranschluss!
      Bitte kein Grauwasser ablassen!
    7. NACHTRUHE
      Die Nachtruhe (22:00 Uhr) ist zum Schutz der Anwohner einzuhalten!
    8. RETTUNGSWEGE
      Die gekennzeichneten Rettungswege sind zwingend freizuhalten. Hier dürfen keine Sitzgelegenheiten, Fahrzeuge oder andere Gegenstände abgestellt werden.
    9. FEUER
      Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände verboten.
    10. ÜBERWACHUNG
      Der Wohnmobilstellplatz wird nicht überwacht.
    11. ANWEISUNGEN
      Den Anweisungen der Ordnungs- und Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten
    12. HAFTUNG
      Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände. Außerdem haftet er nicht für Schäden und Verluste, die durch Diebstahl, Umwelt- und Natureinflüsse oder sonstige Vorkommnisse auf dem Gelände zustande gekommen sind.
    13. ABFALL UND MÜLLENTSORGUNG
      Für die Abfall- und Müllentsorgung ist der Besucher selbst verantwortlich.
    14. VANDALISMUS
      Mutwillige Zerstörung Beschädigung von Gegenständen jeglicher Art ist untersagt und werden verfolgt.
    15. AUSSCHLUSS DER STELLPLATZFLÄCHE
      Wenn ein Besucher sich nicht an die Hausordnung hält, kann dieser vollständig von der Stellplatzfläche ausgeschlossen werden. Die Eintrittskarte verliert in diesem Fall ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Kaufpreises.
    16. VERBOT DER GEFÄHRUNG ANDERER PERSONEN
      Die Gefährdung anderer Personen auf dem Gelände ist strengstens untersagt und hat den Ausschluss von der Stellplatzfläche zur Folge.
       

  17. STREITBEILEGUNG
    Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

  18. GERICHTSSTAND
    Es gilt deutsches Recht.

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horch amal - Das Blasmusikfestival in Unterfranken

kontakt@horch-amal.de

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