Rechtliches

allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstaltung
horch amal – Blasmusikfestival vom 12. - 14. Juli 2024 in Sennfeld

Veranstalter
Volkstrachten-Erhaltungsverein "Die Semflder" e.V. 1922
Kreuzstraße 43, 97526 Sennfeld
Vereinsregister: VR 171
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt
(Im nachfolgenden Veranstalter genannt)

  1. GELTUNGSBEREICH
    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folgendem AGB genannt) gelten für die Vermittlung von Tickets durch den oben genannten Veranstalter für das Festival „horch amal - Blasmusikfestival“ in Form von gedruckten Tickets über die Website horch-amal.de. Darüber hinaus gelten die AGB für den Besuch der Veranstaltung. Anders lautende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.


  2. AUSHÄNGE UND ANWEISUNGEN VON PERSONAL
    Zusätzlich zu den hier genannten Bedingungen gelten Aushänge am Gelände, Hinweise auf der Website horch-amal.de sowie alle Anweisungen des Personals auf dem Festivalgelände. Außerdem werden wichtige Änderungen, die bereits vor Veranstaltungsbeginn eintreten auf der Website sowie über weitere Social Media Kanäle (Facebook, Instagram) veröffentlicht.


  3. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
    Für Schäden gleich welcher Art ist die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Wenn der Schaden durch den Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird, gilt dieser Ausschluss nicht. Weiterhin bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, und für die einfach fahrlässige Verletzung wesentliche Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher immer vertrauen darf.

    In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.

    Die oben genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

    Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.


  4. EINLASS UND WIEDEREINLASS
    1. Betreten des Festivalgeländes
      Beim Betreten des Geländes der Veranstaltung zeigen Sie Ihr Ticket vor. Wenn Sie ein Ticket für nur einen Tag (Ticket Freitag oder Ticket Samstag) erworben haben, wird dieses am Einlass komplett entwertet. Wenn Sie ein Kombiticket erworben haben, wird dieses am Freitag lediglich mit einem Riss gekennzeichnet und für diesen Tag entwertet. Am Samstag wird das Ticket dann komplett entwertet.
      Dem Festivalbesucher wird daraufhin ein Armband angelegt, dass nach zwischenzeitigem Verlassen des Geländes zum Wiedereinlass berechtigt. Hier ist das unbeschädigte Armband am Handgelenk vorzuweisen. Sollte das Armband beschädigt sein, besteht kein Anspruch auf das Betreten des Geländes.
      Am Sonntag (14.07.) benötigen Sie kein Ticket oder Armband und der Eintritt ist frei, außer es treten die unter Punkt 16 genannten Maßnahmen ein, die zu Einlassbeschränkungen führen. Informieren Sie sich vorab über die aktuell gültigen Regelungen auf unserer Internetseite.
    2. Jugendschutz
      Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
      In Begleitung einer Personensorgeberechtigten Person ist der Zutritt auf das Festivalgelände für Kinder und Jugendliche zwischen 0 und einschließlich 17 Jahren erlaubt.
      In Begleitung eines Erziehungsbeauftragten ist der Zutritt des Festivalgeländes für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 14 bis einschließlich 17 Jahren erlaubt. Als erziehungsbeauftragte Person kann jede Person über 18 Jahren von den Eltern beauftragt werden. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung inkl. eine Kopie des Ausweises der Personensorgeberechtigten (z.B. Eltern) mitzuführen. Alle Personen (minderjährige Person, erziehungsbeauftragte Person, Elternteil) müssen einen gültigen Personalausweis vorzeigen können.
      Den Nachweis zum Ausfüllen kann auf der Website herunterladen werden.
      Dieser Nachweis ist vor Betreten des Festivalgeländes ohne weitere Aufforderung zu zeigen. Der ausgefüllte Nachweis und die Kopie des Ausweises der sorgeberechtigen Person wird am Eingang einbehalten. Der Ausweis bzw. Reisepass der erziehungsbeauftragten Person und der minderjährigen Person sind ebenfalls am Eingang ohne Aufforderung vorzuzeigen.
    3. Kennzeichnung für Alkoholausschank
      Alle Personen ab 16 Jahren erhalten zum Armband einen Stempel auf den Handrücken. Zur Alterskontrolle muss jede Person ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. Dieser berechtigt zum Kauf von alkoholischen Getränken. Dieser Stempel ist dem Personal am Ausschank vor der Bestellung von alkoholischen Getränken vorzuzeigen, ansonsten wird kein Alkohol an die Person ausgegeben.
    4. Behinderte Menschen mit einen "B" für Begleitperson im Ausweis erhalten Einlass für sich und eine weitere Person mit nur einem Ticket. Der Ausweis muss am Einlass vorgezeigt werden.

  5. SICHERHEITSKONTROLLE
    Nach dem Einlass, findet aufgrund von Sicherheit auf dem Festivalgeländegelände eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle und Taschenkontrolle durch das von uns beauftragte Sicherheitspersonal statt. Die Körperkontrolle wird durch eine Person des gleichen Geschlechts wie die zu kontrollierende Person durchgeführt. Ebenso werden alle mitgeführten Taschen auf verbotene Gegenstände durchsucht. Weitere Informationen dazu, welche Gegenstände verboten sind und welche Taschen und Gegenstände Sie bei sich tragen dürfen finden Sie in Punkt 6 und Punkt 7.

    Sollte der Besucher Gegenstände bei sich führen, die untersagt sind, ist der Veranstalter berechtigt, dieser Person den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.


  6. VERBOTENE GEGENSTÄNDE
    Folgende Gegnstände dürfen nicht mit auf das Festivalgelände gebracht werden
    • Taschen und Rücksäcke, außer Sie fallen in die Kategorie der erlaubten Taschen unter Punkt 7
    • Flüssigkeiten aller Art (auch Getränke)
    • Speisen
    • Helme
    • Waffen aller Art (u. A. Schusswaffen, Hiebwaffen, Stichwaffen usw.)
    • Äxte, Beile, Sägen und vergleichbare Werkzeuge
    • Jegliche Art pyrotechnischer Gegenstände, z.B. Feuerwerkskörper, Bengalische Feuer etc.
    • Jegliche Art von Sitzmöbel
    • Jegliche Art von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten, außer Sie fallen in die Kategorie der erlaubten Gegenstände unter Punkt 7
    • Tablets und Laptops
    • Laserpointer
    • Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, Fahnen etc.
    • Fahrräder
    • Drohnen und andere unbemannte Flugzeuge
    • Megaphone


  7. ERLAUBTE GEGENSTÄNDE
    Hier genannte Gegenstände dürfen Sie auf dem Festivalgelände bei sich führen.
    • Bauchtaschen, kleine Handtaschen bis zu einer Größe von ca. 20 x 30 cm.
    • Durchsichtige Rucksäcke (Clear Bag)
    • Geldbeutel
    • Schlüssel
    • Handy und Smartphone
    • Leere Trinkflaschen


  8. HAUSORDNUNG
    Mit dem Kauf eines Tickets und/oder dem Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher der Hausordnung des Festivalgeländes.
    1. ANWEISUNGEN
      Den Anweisungen der Ordnungs- und Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten
    2. BETRETEN DES GELÄNDES
      Am Freitag (12.07.2024) und Samstag (13.07.2024) ist das Betreten des Geländes nur mit unbeschädigtem Armband gestattet. Personen, die sich unberechtigt auf dem Gelände befinden, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbuch (123 StGB) angezeigt.
    3. AUSSCHLUSS VON BESUCHERN
      Betrunkene oder vergleichbar auffällige Personen haben keinen Anspruch auf Einlass auf das Veranstaltungsgelände.
    4. SICHERHEITSKONTROLLEN
      Der Besucher wird beim Betreten des Geländes einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Diese besteht aus einer Körper- und Taschenkontrolle. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 5.
    5. ERLAUBTE UND VERBOTENE GEGENSTÄNDE
      Auf das Gelände dürfen nur kleine Taschen, wie Bauchtaschen, und keine sicherheitsgefährdenden Gegenstände mitgeführt werden. Eine Liste Der erlaubten und verbotenen Gegenstände finden Sie unter Punkt 6 und 7. Darüber hinaus kann das Sicherheitspersonal weitere, nicht aufgeführte Gegenstände für nicht zulässig erklären. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
    6. FLUCHTWEGE
      Die Fluchtwege sind gekennzeichnet und immer frei zu halten. Sie dürfen hier keine Sitzgelegenheiten oder andere Gegenstände abstellen.
    7. TIERE AUF DEM GELÄNDE
      Das Mitführen von Tieren ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
    8. HAFTUNG
      Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände. Außerdem haftet er nicht für Schäden und Verluste, die durch Diebstahl, Umwelt- und Natureinflüsse oder sonstige Vorkommnisse auf dem Gelände zustande gekommen sind.
    9. ABFALL UND MÜLLENTSORGUNG
      Auf dem Gelände befindliche Tonnen und Abfalleimer sind für die Entsorgung von Abfällen zu nutzen.
    10. JUGENDSCHUTZGESETZT
      Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz.
    11. NUTZUNG VON TOILETTEN
      Das Urinieren außerhalb der Toiletten und weitere dafür vorgesehene Einrichtungen ist nicht erlaubt.
    12. VANDALISMUS
      Mutwillige Zerstörung Beschädigung von Gegenständen jeglicher Art ist untersagt und werden verfolgt.
    13. VERBOT DES BETRETENS BESTIMMTER FLÄCHEN
      Das Betreten des Backstagebereichs und der Bereiche, die für die Ordnungs- und Sicherheitskräfte sowie sonstiges Personal vorgesehen sind, dürfen von den Besuchern nicht betreten werden. Diese Flächen sind gekennzeichnet. Außerdem dürfen Zäune und jegliche andere Infrastruktureinrichtung nicht bestiegen, überstiegen oder erklettert werden.
    14. RÜCKSICHTNAHME
      Nehmen Sie gegenüber anderen Besuchern Rücksicht.
    15. AUSSCHLUSS DER VERANSTALTUNG
      Wenn ein Besucher sich nicht an die Hausordnung hält, kann dieser vollständig von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Eintrittskarte verliert in diesem Fall ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Kaufpreises.
    16. VERBOT DER GEFÄHRUNG ANDERER PERSONEN
      Die Gefährdung anderer Personen auf dem Gelände ist strengstens untersagt und hat den Ausschluss von der Veranstaltung zu Folge.


  9. UMGANG MIT DEN TICKETS
    Die Eintrittskarte gilt als Zugangsberechtigung zum Gelände und ist sicher aufzubewahren. Nach Betreten des Geländes ist die Karte entwertet und nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Hierzu gelten die Regelungen unter Punkt 20.7.

    Bei Verstoß gegen die Bedingungen verliert der Käufer die Zutrittsberechtigung ersatzlos und kann das Ticket einziehen. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.


  10. PROGRAMMÄNDERUNGEN
    Der Veranstalter behält sich Programmänderungen der Veranstaltung vor. Dies kann durch die Absage der Bands zustande kommen. In diesem Fall bemüht sich der Veranstalter um einen entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Kunden aufgrund einer Absage einer Band bestehen nicht.

    Aufgrund von behördlichen Anordnungen kann der Veranstalter den Zutritt auf das Festivalgelände vorübergehend beschränken, ohne dass ein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises entsteht.


  11. SPERRUNG VON FLÄCHEN
    Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes räumen oder absperren. Den Anweisungen des Veranstalters und den von diesem beauftragten Personen ist in einem solchen Fall Folge zu leisten, sodass die Sicherheit aller anwesenden Personen gewährleistet werden kann. Dies hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung zufolge.


  12. WITTERUNGSEINFLÜSSE
    Das Blasmusikfestival findet bei jeder Witterung statt. Allerdings behält sich der Veranstalter vor die Veranstaltung aufgrund von Wetterverhältnissen abzusagen oder zu unterbrechen, wenn die Besucher durch diese Witterung gefährdet werden könnten. Hierzu gilt die Regelung unter Punkt 11.


  13. ABBRUCH DER VERANSTALTUNG
    Ein Abbruch der Veranstaltung durch höhere Gewalt, aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder durch Gefährdung der Besucher durch das Verhalten Dritter, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz zur Folge.


  14. VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
    Die Veranstaltung kann abgesagt, verschoben oder abgebrochen werden aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verschulden hat (z.B. Einschränkungen durch Covid-19, höhere Gewalt). In diesem Fall wird der Veranstalter die Veranstaltung soweit möglich nachholen. Der neue Termin wird dann über die Website horch-amal.de bekanntgegeben. Außerdem erhalten Käufer, die das Ticket über den Onlineshop erworben haben eine Benachrichtigung an die angegebene E-Mailadresse. Der Kunde ist in der Pflicht, sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet, oder zu einer Verlegung der Veranstaltung kommt. Die bereits erworbenen Tickets behalten Ihre Gültigkeit. Informationen zu Ansprüchen auf Rücktritt finden Sie unter Punkt 20.6.


  15. ABSAGE
    Eine Absage der Veranstaltung ist möglich. Sie sind in der Pflicht sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Website zu erkundigen, ob die Veranstaltung abgesagt wurde. Falls Sie Ihr Ticket online auf unserer Website gekauft haben, gelten die Regelungen für die Ticketerstattung unter Punkt 20.6.4.. Wurde das Ticket über eine Vorverkaufsstelle erworben, so ändert sich die in Punkt 20.6.4. genannte Frist für die Rückgabe der Tickets auf vier Wochen nach ursprünglichem Veranstaltungsbeginn oder vier Wochen nach dem zuletzt genannten Ersatztermin im Falle vorangegangenen Verlegung der Veranstaltung. Alle weiteren Regelungen unter Punkt 20.6. gelten auch im Fall eines Kaufs an Vorverkaufsstellen.


  16. VORSORGEMAßNAHMEN UND GESUNDHEITSKONTROLLEN
    Je nach den behördlichen Verordnungen in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2, Varianten dieses Virus oder anderen Viren, kann es zu Einschränkungen oder Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus kommen. Die Auflagen, wird der Veranstalter für das Festival umsetzen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz entsteht hierdurch nicht. Folgende Maßnahmen können unter anderem in Kraft treten.

    Der Veranstalter kann das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske auf dem gesamten Gelände anordnen. Außerdem kann es zu Abstandsregelungen kommen.

    Der Veranstalter behält sich vor einen Nachweis zu verlangen, der aufzeigt, dass die Besucher negativ auf das Coronavirus (SARS-CoV2) getestet sind. Der Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alternativ können die Besucher einen Nachweis über die vollständige Impfung oder einen Nachweis über die Genesung einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfung vorweisen. Ebenfalls kann eine angemessene Gesundheitskontrolle (z.B. Temperaturmessung) durch den Veranstalter erfolgen, falls dies dem Veranstalter angemessen erscheint.

    Um die Gesundheit aller nicht zu gefährden kann der Veranstalter den Zutritt auf das Festivalgelände verweigern, wenn:
    • der Besucher keinen negativen Test auf das Coronavirus vorzeigen kann oder dieser älter als 24 Stunden ist
    • der Besucher keinen Nachweis über die vollständige Impfung oder keinen Nachweis über die Genesung einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfung vorzeigen kann
    • die Messung der Körpertemperatur eine erhöhte Körpertemperatur aufweist oder der Besucher sich weigert, die Messung durchführen zu lassen
    • der Besucher ein weiteres sonstiges Risiko aufzeigt, das die Sicherheit und die Gesundheit der anderen Festivalbesucher gefährden könnte


    Im Laufe der Veranstaltung können stichprobenartig Kontrollen durchgeführt werden.

    Wenn erforderlich, kann der Veranstalter weitere Vorsorgemaßnahmen anordnen, um die Gesundheit aller Festivalbesucher zu schützen, können zum Beispiel folgende Regeln in Kraft treten:
    • Hygienekonzept (Abstandsregeln, Hygieneregeln, usw.)
    • Mund-Nase-Bedeckung im Eingangsbereich bzw. auf dem Festivalgelände
    • Kontaktdatenerfassung (Die personenbezogenen Daten, die zu erheben sind, dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht für Werbezwecke, verwendet werden. Die Daten werden für vier Wochen aufbewahrt.)


    Die Festivalbesucher haben den Regeln und Anordnungen Folge zu leisten.

    Bitte informieren Sie sich vor Veranstaltungsbeginn über die aktuellen Regelungen für das Festival auf unserer Website.


  17. HÖR- UND GESUNDHEITSSCHÄDEN
    Für Hör- und Gesundheitsschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Absperrungen, die der Veranstalter auf dem Festivalgelände getroffen hat, sollen unbedingt eingehalten werden. In der Nähe der Bühne und der Lautsprecher-Boxen wird darauf hingewiesen Ohrstöpsel zu tragen.


  18. BILD- UND TONAUFNAHMEN
    Es ist ausschließlich erlaubt Handys mit Kamerafunktion mitzuführen. Kameras mit Zoomobjekten oder Videofunktion aller Art und Spiegelreflexkameras sind auf dem Festivalgelände untersagt. Weiterhin ist die Mitnahme von Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art verboten. Wenn ein Besucher probiert, eben aufgeführte Dinge mit auf das Gelände zu bringen, ist der Veranstalter befugt, dem Besucher den Eintritt zum Festivalgelände zu verweigern.

    Der Besucher darf die Bühne einschließlich aller Bands nicht fotografieren oder filmen. Wenn der Veranstalter das mitbekommt, ist dieser befugt, dieses Gerät vorerst einzubehalten.


  19. BILD- UND TONAUFNAHMEN DURCH DEN VERANSTALTER
    Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Besucher unwiderruflich und unentgeltlich ein, dass sein Bildnis sowie seine Stimme in jeglichen Bild- und Tonaufzeichnungen (Live-Übertragungen, Aufzeichnungen, Fotografien etc.), die während der Veranstaltung vom Veranstalter oder von diesem beauftragte Personen gemacht werden, festgehalten werden dürfen. Außerdem willigt der Besucher ein, dass dieses ausgezeichnete Material öffentlich zugänglich gemacht und anschließend verwertet (z.B. digitale Verbreitung in Medien, Verwendung auf der Website der Veranstaltung) werden darf.

    Ein Bildrecht auf diesen Aufnahmen hat der Festivalbesucher nicht.


  20. AGB TICKETVERKAUF 

    1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
      Der Kunde bestätigt vor jedem Ticketkauf im Kaufprozess durch das Anklicken der Checkbox “Bestätigung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich habe diese gelesen und stimme ihnen zu.”, die AGB zur Kenntnis genommen und gelesen zu haben und akzeptiert diese somit als bindend. Die AGB sind jederzeit auf der Website horch-amal.de einzusehen.


    2. WIDERRUFSRECHT
      Bei den Verträgen, welche durch den Kauf der Tickets für die Freizeitveranstaltung entsteht, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312 b Abs. 2 Nr. 9 BGB). Somit kann der Käufer die Bestellung der Tickets nicht widerrufen. Eine Rückgabe der Tickets ist demnach nicht möglich.

    3. VERTRAGSABSCHLUSS
      Der Vertag wird durch den Kunden durch das Anklicken der Schaltfläche “JETZT KAUFEN” angeboten. Erst durch die Bestätigung des Kaufs durch den Veranstalter an den Kunden via E-Mail und durch die vollständige Bezahlung des Kaufpreises kommt der Vertrag zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande.


    4. PREISE, ZAHLUNG UND RECHNUNGSERHALT

      Die Zahlung ist durch Vorkasse per Überweisung sowie durch PayPal möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle eventuell anfallenden Gebühren (z.B. anfallende Versandkosten, Bearbeitungsgebühren etc.) sind im Gesamtpreis der Bestellung enthalten und im Bestellprozess ausgewiesen. Der Gesamtpreis der Bestellung ist bei Zahlung per PayPal sofort fällig. Bei der Zahlung per Vorkasse ist der vollständige Betrag binnen 14 Tagen nach Bestellung auf das angegebene Konto zu überweisen.

      Die auf dem Ticket aufgedruckten Preise können vom tatsächlichen Preis abweichen.

      Die Rechnung wird an die vom Ticketkäufer angegebene E-Mail-Adresse versendet.


    5. EIGENTUMSVORBEHALT
      Der Veranstalter behält sich das Eigentum an den gekauften Tickets bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung vor.

    6. STORNIERUNG & RÜCKNAHME

      1. Der Veranstalter kann die Bestellung eines Kunden auch nach Zusendung der Bestellnummer und -bestätigung via E-Mail stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Käufer gegen aufgestellte Bedingungen des Veranstalters verstößt oder noch offene Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer bestehen. Ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist es untersagt, Ticktes für oben genannte Veranstaltung für gewerbliche Marketing- und Werbezwecke (z.B.in Form von Gewinnspielen) zu nutzen.

      2. Auf genanntes Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

      3. Im Fall, dass die Veranstaltung verlegt werden muss, ist der Veranstalter berechtigt, die Tickets für den neuen Termin der Veranstaltung für gültig zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets aufgrund der Verlegung der Veranstaltung (Termin oder Location) ist nicht möglich, außer der Käufer kann nachweislich erklären, dass der Wahrnehmung des neuen Termins der Veranstaltung unzumutbar ist. Dies gilt nur dann, wenn die Verlegung der Veranstaltung der Veranstalter vertreten hat. Die genannte Erklärung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Verlegung erfolgen.

      4. Wird die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, wird dem Käufer der Kartenpreis innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe erstattet. Die Erstattung ist nur mit Rückgabe der Originalkarten möglich. Der Käufer hat die Karte an den Veranstalter zurückzusenden und muss hier die Bankverbindung für die Rückerstattung angeben. Für die Richtigkeit der Angaben für die Rückerstattung ist der Käufer verpflichtet. Erfolgt die Rücksendung der Karten nicht fristgerecht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Absage, ist eine Rückerstattung nicht möglich.
        Ansprüche auf Erstattung weitergehender Kosten (Porto, Fahrtkosten, gebuchte Unterkunft usw.) sind ausgeschlossen.

      5. Zerstörte oder verloren gegangene Karten werden grundsätzlich nicht erstattet oder ersetzt.

      6. Sollte die Veranstaltung aufgrund der Insolvenz des Veranstalters ausfallen, steht der Veranstalter nicht in der Pflicht zur Kartenrücknahme gegenüber dem Käufer.


    7. WEITERVERKAUF DER TICKETS
      Wenn nicht anders bei Kauf vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets für die Veranstaltung nicht gestattet. Ein nicht-gewerblicher Weiterverkauf ist nur zu einem Preis gestattet, der die Höhe des aufgedruckten Vorverkaufticketpreises zzgl. gegebenenfalls anfallender nachgewiesener Versandkosten gestattet.

      Bei Verstoß gegen diese Bedingungen kann der Veranstalter den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos verweigern.


    8. VERSAND DER TICKETS
      Nach vollständiger Bezahlung der Tickets werden die erworbenen Tickets vom Veranstalter an die vom Käufer angegebene Lieferadresse versendet. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferadresse korrekt anzugeben. Der Veranstalter haftet nicht für einen fehlgeschlagenen Versand der erworbenen Tickets aufgrund von falschen Angaben im Bestellprozess.

      Sobald die die Tickets versendet sind, wird der Käufer per E-Mail über den Versand informiert.


  21. ALTERNATIVE STREITBETEILIGUNG FÜR VERBRAUCHER
    Zur Online-Streitbeilegung stellt die Europäische Kommission seit dem 15.02.2016 eine Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE bereit, insoweit der Käufer der Verbraucher ist und das Festivalticket online erworben hat. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: kontakt@horch-amal.de

    Der Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Festivalticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.

    Der Veranstalter ist nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen, wenn der Besucher das Festivalticket nicht online erworben hat.

    Der Volkstrachten-Erhaltungsverein "Die Semflder" e.V. 1922 ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  22. SCHLUSSKLAUSEL

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

    Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist 97526 Sennfeld, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
    Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Sennfeld. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der Volkstrachten-Erhaltungsverein "Die Semflder" e.V. 1922 behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.

    Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

    Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.

    Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

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horch amal - Das Blasmusikfestival in Unterfranken

kontakt@horch-amal.de

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