Rechtliches

allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: 11.09.2026

  1. Grundlegende Informationen und Anwendungsbereich
    1. Geltungsbereich

      Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Besucher, die ein Ticket erwerben und das Festivalgelände betreten, sowie für den Verkauf und Versand der Tickets für das Horchamal Blasmusikfestival 2026, das in der Zeit vom 17.07.2026 bis zum 19.07.2026 stattfindet. Anders lautende AGB haben keine Gültigkeit.

    2. Veranstalter

      Der Veranstalter des Horchamal Blasmusikfestivals ist der Volkstrachten-Erhaltungsverein „Die Semflder“ e.V. 1922, Fischlochweg 6a, 97526 Sennfeld.
      Registernummer: VR171
      Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt

  2. Ticketing
    1. Ticketverkauf

      Der Verkauf der Festivaltickets erfolgt ausschließlich über die Website des Veranstalters und über die offiziellen Vorverkaufsstellen. Mit dem Kauf erklärt sich der Käufer mit den AGB einverstanden. Die AGB sind jederzeit auf der Website einsehbar.

      Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Ticketkauf durch den Veranstalter per Mail bestätigt wurde und der Käufer den Kaufpreis in voller Höhe bezahlt hat. Der Veranstalter behält sich das Eigentum an den gekauften Tickets bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung vor. Ausschlaggebend ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.

    2. Widerrufsbelehrung

      Ein Widerrufsrecht für den Kauf von Festivaltickets ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

    3. Ticketpreis, Zahlung und Rechnungserhalt

      Das Festivalticket ist im Voraus zu zahlen. Als Zahlungsmittel stehen Vorkasse per Banküberweisung sowie die Überweisung per PayPal zur Verfügung. Sämtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Zahlung, dem Ticketversand und dem Bestellprozess anfallen, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, sind im Ticketpreis inbegriffen.

      Die auf dem Ticket abgedruckten Preise können vom Kaufpreis abweichen. Die Rechnung wird an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse versandt.

    4. Stornierung und Rücknahme der Festivaltickets

      Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch nach der Zusendung der Bestellbestätigung per E-Mail die Vertragserklärung zurückzunehmen, für den Fall, dass der Käufer gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt oder noch offene Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer bestehen. Auf das genannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 f BGB unter Ausschluss von §350 BGB Anwendung.

    5. Weiterverkauf und Gewinnspiele

      Der gewerbliche Weiterverkauf und Verlosung, insbesondere für Marketing- und Werbezwecke, der Festivaltickets sind nur in Absprache und mit Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Die Zustimmung muss in Textform erfolgen.

      Ein nicht-gewerblicher Weiterverkauf ist nur zu dem Preis gestattet, der auf dem Vorverkaufsticket abgedruckt ist. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen kann der Veranstalter den Zutritt zum Festival verweigern.

    6. Rücknahme und Umtausch

      Grundsätzlich sind die Rücknahme und der Umtausch bereits erworbener Tickets ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Nichtgefallen oder Nichtnutzung des Tickets durch den Käufer.

      Von dieser Regelung ausgenommen sind Verlegungen des Festivaltermins, die vom Veranstalter zu vertreten sind. Um vom Rücknahmerecht Gebrauch zu machen, muss der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe beim Veranstalter von diesem Recht Gebrauch machen.

      Im Falle einer Absage durch den Veranstalter hat der Käufer die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen sein Ticket im Original zurückzugeben und dafür den Kaufpreis zurückzuerhalten. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein vom Kunden zu nennendes Konto. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Käufer verantwortlich. Die Kosten, die mit der Rücksendung des Tickets und der Abwicklung in Verbindung stehen, trägt der Käufer.

      Der Umtausch bzw. der Ersatz von zerstörten oder verlorenen Karten ist ausgeschlossen. Im Falle der Insolvenz des Veranstalters und einem damit in Verbindung stehenden Ausfall der Veranstaltungen ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die Karten zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuzahlen.

    7. Versand der Tickets

      Nach vollständiger Bezahlung der Tickets werden die erworbenen Tickets vom Veranstalter an die vom Käufer angegebene Lieferadresse versendet. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferadresse korrekt anzugeben. Der Veranstalter haftet nicht für einen fehlgeschlagenen Versand der erworbenen Tickets aufgrund von falschen Angaben im Bestellprozess. Der erfolgte Versand wird vom Veranstalter per Mail bestätigt.

  3. Festivalgelände und Sicherheit
    1. Hausrecht

      Mit dem Kauf eines Tickets und/oder dem Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher der Hausordnung des Festivalgeländes. Den Anweisungen der Ordnungs- und Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, Besucher des Platzes zu verweisen.

      Zusätzlich zu den hier genannten Bedingungen gelten Aushänge am Gelände, Hinweise auf der Website horch-amal.de sowie alle Anweisungen des Personals auf dem Festivalgelände. Wichtige Änderungen, die bereits vor Veranstaltungsbeginn eintreten, werden auf der Website sowie über Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram) veröffentlicht.

      Das Mitführen von Tieren ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.

    2. Gefährliche Gegenstände

      Folgende Gegenstände dürfen nicht mit auf das Festivalgelände gebracht werden:

      • Taschen und Rücksäcke (Ausnahmen unter Punkt 3.3 beachten)
      • Flüssigkeiten aller Art
      • Speisen
      • Helme
      • Waffen aller Art sowie Äxte, Beile, Sägen und vergleichbare schwere Werkzeuge
      • Jegliche Art von pyrotechnischen Gegenständen wie Feuerwerkskörper, Bengalos etc.
      • Jegliche Art von Sitzmöbel
      • Jegliche Art von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten (Ausnahmen unter Punkt 3.3 beachten)
      • Tablets, Laptops, Computer
      • Laserpointer
      • Andere sperrige oder potentiell gefährliche Gegenstände wie Regenschirme, Fahnen
      • Fahrräder
      • Drohnen und andere unbemannte Flugzeuge
      • Megafone
      • Darüber hinaus kann das Sicherheitspersonal weitere, nicht aufgeführte Gegenstände für nicht zulässig erklären.
    3. Erlaubte Gegenstände

      Folgende Gegenstände dürfen auf das Festivalgelände mitgeführt werden:

      • Bauchtaschen sowie kleine Handtaschen bis zu einer Größe von ca. 20 cm x 30 cm
      • Durchsichtige Rucksäcke und Taschen
      • Geldbeutel
      • Schlüssel
      • Handy bzw. Smartphone
      • Leere Trinkflaschen
    4. Sicherheitsbestimmungen

      Jeder Besucher wird beim Betreten des Geländes einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Diese besteht aus einer Körper- und Taschenkontrolle. Das Sicherheitspersonal ist befugt, Personen den Einlass zu verweigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Person unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

      Für den Fall, dass das Gelände geräumt werden muss, sind Fluchtwege gekennzeichnet und immer freizuhalten.

    5. Haftungsbeschränkung

      Für Schäden gleich welcher Art ist die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Wenn der Schaden durch den Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird, gilt dieser Ausschluss nicht.

      Weiterhin gilt die Haftungsregelung bei Fällen einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, und für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen darf.

      In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.

      Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Besucher des Festivals verursacht werden. Für Schäden durch Festivalbesucher hat der Verursacher vollumfänglich zu haften.

      Ebenso übernimmt der Veranstalter für Hör- und Gesundheitsschäden keine Haftung. Absperrungen, die der Veranstalter auf dem Festivalgelände getroffen hat, müssen eingehalten werden. In der Nähe der Bühne und der Lautsprecher-Boxen wird empfohlen, Gehörschutz zu tragen.

      Die oben genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

  4. Durchführung des Festivals
    1. Einlass auf das Festivalgelände

      Bei erstmaligem Betreten des Festivalgeländes zeigen Sie Ihr Ticket vor. Dem Festivalbesucher wird daraufhin ein Armband angelegt, das nach zwischenzeitigem Verlassen des Geländes zum Wiedereinlass berechtigt. Für die Tage Freitag und Samstag gibt es unterschiedliche Armbänder. Inhaber eines Kombitickets erhalten bereits am Freitag ein Armband, das auch zum Betreten des Geländes am Samstag berechtigt.

      Bei jedem Betreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Armband am Handgelenk vorzuweisen. Sollte das Armband beschädigt oder verloren sein, besteht kein Anspruch auf das Betreten des Geländes.

      Am Sonntag (19.07.2026) benötigen Sie kein Ticket oder Armband und der Eintritt ist frei.

      Personen, die sich unberechtigt auf dem Gelände befinden, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

      Aufgrund von behördlichen Anordnungen kann der Veranstalter den Zutritt auf das Festivalgelände vorübergehend beschränken, ohne dass ein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises entsteht.

    2. Sicherheitskontrolle

      Nach dem Einlass findet eine Sicherheitskontrolle mit Körper- und Taschenkontrolle durch das beauftragte Sicherheitspersonal statt. Die Körperkontrolle wird durch eine Person des gleichen Geschlechts wie die zu kontrollierende Person durchgeführt. Ebenso werden alle mitgeführten Taschen auf verbotene Gegenstände durchsucht. Weitere Informationen dazu, welche Gegenstände verboten sind und welche Taschen und Gegenstände Sie bei sich tragen dürfen, finden Sie in Punkt 3.2 und Punkt 3.3.

      Sollte der Besucher Gegenstände bei sich führen, die untersagt sind, ist der Veranstalter berechtigt, dieser Person den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.

    3. Verhaltensregeln

      Sämtlicher Abfall ist in den hierfür bereitgestellten Tonnen und Abfalleimern zu entsorgen.

      Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz.

      Das Urinieren außerhalb der Toiletten und weiterer dafür vorgesehener Einrichtungen ist nicht erlaubt.

      Mutwillige Zerstörung oder Beschädigung von Gegenständen jeglicher Art ist untersagt und wird verfolgt.

      Das Betreten des Backstagebereichs und der Bereiche, die für die Ordnungs- und Sicherheitskräfte sowie sonstiges Personal vorgesehen sind, ist untersagt. Außerdem dürfen Zäune und jegliche andere Infrastruktureinrichtungen nicht verschoben, bestiegen, überstiegen oder erklettert werden.

      Nehmen Sie gegenüber anderen Besuchern Rücksicht. Die Gefährdung anderer Personen ist strengstens untersagt und hat den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.

      Der Konsum und das Mitführen von Drogen und anderen berauschenden Mitteln ist auf dem gesamten Festivalgelände untersagt.

    4. Programmänderungen

      Der Veranstalter behält sich Programmänderungen vor. Dies kann durch die Absage der Bands zustande kommen. In diesem Fall bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Kunden aufgrund einer Absage einer Band bestehen nicht.

    5. Wetterbedingte Absage / Abbruch der Veranstaltung

      Das Blasmusikfestival findet bei jeder Witterung statt. Allerdings behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung aufgrund von Wetterverhältnissen abzusagen oder zu unterbrechen, wenn die Besucher durch diese Witterung gefährdet werden könnten.

      Ein Abbruch der Veranstaltung durch höhere Gewalt, aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder durch Gefährdung der Besucher durch das Verhalten Dritter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz zur Folge.

    6. Verlegung der Veranstaltung

      Die Veranstaltung kann abgesagt, verschoben oder abgebrochen werden aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verschulden hat (z. B. Einschränkungen durch Pandemien, höhere Gewalt). In diesem Fall wird der Veranstalter die Veranstaltung soweit möglich nachholen. Der neue Termin wird dann über die Website horch-amal.de bekanntgegeben. Außerdem erhalten Käufer, die das Ticket über den Onlineshop erworben haben, eine Benachrichtigung an die angegebene E-Mailadresse.

      Der Kunde ist in der Pflicht, sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet oder verlegt wurde. Die bereits erworbenen Tickets inkl. Campingtickets behalten ihre Gültigkeit. Informationen zu Ansprüchen auf Rücktritt finden Sie unter Punkt 20.6.

    7. Absage der Veranstaltung

      Eine Absage der Veranstaltung ist möglich. Sie sind in der Pflicht, sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Website zu erkundigen, ob die Veranstaltung abgesagt wurde. Falls Sie Ihr Ticket online auf unserer Website gekauft haben, gelten die Regelungen für die Ticketerstattung unter Punkt 20.6.4.

      Wurde das Ticket über eine Vorverkaufsstelle erworben, so ändert sich die in Punkt 20.6.4 genannte Frist für die Rückgabe der Tickets auf vier Wochen nach ursprünglichem Veranstaltungsbeginn oder vier Wochen nach dem zuletzt genannten Ersatztermin im Falle einer früheren Verlegung der Veranstaltung. Alle weiteren Regelungen unter Punkt 20.6 gelten auch im Fall eines Kaufs an Vorverkaufsstellen.

    8. Sperrung einzelner Flächen

      Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes räumen oder absperren. Den Anweisungen des Veranstalters und dem von ihm beauftragten Personal ist in einem solchen Fall Folge zu leisten, sodass die Sicherheit aller anwesenden Personen gewährleistet werden kann. Dies hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung zufolge.

  5. Camping
    1. Hausrecht

      Mit dem Kauf eines Campingtickets und/oder dem Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dem Hausrecht gem. den Bestimmungen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

    2. Campingticket

      Das Campingticket darf ausschließlich von Personen ab 18 Jahren erworben und genutzt werden. Minderjährigen ist es nicht gestattet, am Camping teilzunehmen. Das Ticket ist nur in Ergänzung zu einem Kombiticket erwerblich. Das Campingticket ist personalisiert und nur zusammen mit einem aktuellen Lichtbildausweis, der vor Betreten der Anlage vorgezeigt werden muss, gültig.

    3. Zutritt zum Campingplatz

      Das Campingticket berechtigt den Inhaber ausschließlich zum Betreten des Campingplatzes. Für den Zutritt auf das Festivalgelände ist zusätzlich das Festivalticket vorzuzeigen. Jede Person, die auf dem Campingplatz übernachten möchte, muss vor Betreten ein gültiges Campingticket sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen.

      Der Campingbereich ist vom 17.07.2026 13:00 Uhr bis 19.07.2026 13:00 Uhr geöffnet. Am 17.07.2024 muss bis spätestens 14:00 Uhr der Bereich geräumt sein.

      Der Campingplatz ist ausschließlich zu Fuß erreichbar. Es gibt für Camper einen eigenen Parkplatz, der ca. 5 Gehminuten entfernt ist.

    4. Verhaltensregeln

      Auf dem Campingplatz sind pro Person 5 m² Fläche vorgesehen. Diese Regelung dient der Sicherstellung, dass allen Ticketinhabern ausreichend Platz zur Verfügung steht.

      Pavillons mit einer Größe von maximal 3 m x 3 m sind ab einer Gruppengröße von 8 Personen erlaubt.

      Auf dem gesamten Gelände ist offenes Feuer verboten.

      Ab 01:00 bis 08:00 Uhr ist dringend die Nachtruhe einzuhalten.

      Direkt am Campingbereich stehen mobile Toiletten zur Verfügung. Bitte nutzt die Toiletten und hinterlasst sie so, wie ihr sie gerne vorfinden möchtet. Das Gelände befindet sich in einem Wasserschutzgebiet, daher ist Wildpinkeln strengstens untersagt! Wer beim Wildpinkeln erwischt wird, riskiert mindestens eine Verwarnung. Die Uneinsichtigkeit kann zum Platzverweis und zum Ausschluss vom Festival führen.

      Auf dem gesamten Campingbereich gibt es keinen Strom- oder Wasseranschluss.

      Während des Festivalbetriebs gibt es am Infopoint auf dem Festivalgelände die Möglichkeit einer Handyladestation.

      Der Umwelt zuliebe bitten wir euch, euren Zeltplatz so zu verlassen, wie ihr ihn vorgefunden habt. Das Müllpfand in Höhe von 5 € wird direkt mit Erwerb des Campingtickets bezahlt. Vor Ort wird ein Müllbeutel sowie eine Pfandmarke bereitgestellt. Diese sind bei Abreise beim Veranstalter abzugeben, um das Pfand in Höhe von 5 € zurückzuerhalten. Das Pfand wird ausschließlich in Bar zurückgezahlt.

    5. Duschen

      Auf dem Campingplatz selbst sind keine Duschen verfügbar. Es wird Samstag und Sonntag in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr die Möglichkeit bereitgestellt, dass in der Frankenhalle (Dachsgrube 4, 97526 Sennfeld) die Duschanlagen genutzt werden können. Die Halle befindet sich ca. 12 Gehminuten vom Campingplatz entfernt.

    6. Sicherheit

      Am Eingang finden Sicherheitskontrollen statt, bei denen das Gepäck gesichtet wird. Diese Checks finden zum Schutz aller Campinggäste statt. Der Campingbereich wird 24 Stunden überwacht.

      Das Baden im See am Campingplatz im eingezäunten Bereich ist strengstens untersagt. Bitte nutzen Sie die offizielle Badestelle an der Schweizerstr. 40A, 97526 Sennfeld.

      Dem Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten. Im Folgenden ist aufgelistet, welche Gegenstände mitgeführt werden dürfen und welche Gegenstände verboten sind.

      1. Erlaubte Gegenstände

        Erlaubt sind unter anderem:

        • Zelt und Zeltmaterial
        • Zeltzubehör wie Campingstühle und -tische, Pavillon max. 3 m x 3 m für Gruppen ab 8 Personen
        • Gaskocher mit Gaskartuschen (Gaskartusche max. 450 g)
        • Getränke nur in Dosen, Tetra-Pak und Plastikflaschen
        • Schlosserhammer bis 300 g und Gummihammer bis 400 g
      2. Verbotene Gegenstände

        Verboten sind insbesondere:

        • Glasflaschen und Glasbehälter
        • Große Gasflaschen
        • Grills und Feuerkörbe
        • Unverhältnismäßige Aufbauten wie Partyzelte oder ähnliches
        • Wohnungseinrichtungen wie Sofas, Sessel oder große Tische
        • Stromgeneratoren, Aggregate und externe Autobatterien
        • Wassergefährdete Stoffe und Flüssigkeiten
        • PA-Anlagen
        • Anhänger
        • Trockeneis
        • Kühlschränke
        • Megaphone
        • Laserpointer
        • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
        • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
        • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer, Bengalos und sonstige pyrotechnische Gegenstände
        • Tiere aller Art
  6. Foto- und Videoaufnahme
    1. Aufnahmen durch Besucher

      Es ist ausschließlich erlaubt, Handys mit Kamerafunktion mitzuführen. Kameras mit Zoomobjektiven oder Videofunktion aller Art und Spiegelreflexkameras sind auf dem Festivalgelände untersagt. Weiterhin ist die Mitnahme von Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art verboten.

      Wenn ein Besucher versucht, die oben aufgeführten Geräte mit auf das Gelände zu bringen, ist der Veranstalter befugt, dem Besucher den Eintritt zum Festivalgelände zu verweigern. Der Besucher darf die Bühne einschließlich aller Bands nicht fotografieren oder filmen. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter befugt, das hierzu genutzte Gerät vorerst einzubehalten.

    2. Aufnahmen durch den Veranstalter

      Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Besucher unwiderruflich und unentgeltlich ein, dass sein Bildnis sowie seine Stimme in jeglichen Bild- und Tonaufzeichnungen (Live-Übertragungen, Aufzeichnungen, Fotografien etc.), die während der Veranstaltung vom Veranstalter oder von diesem beauftragte Personen gemacht werden, festgehalten werden dürfen.

    3. Veröffentlichen der Aufnahmen

      Jeder Besucher willigt mit Betreten des Festivalgeländes ein, dass das vom Veranstalter aufgezeichnete Material öffentlich zugänglich gemacht und anschließend verwertet (z. B. digitale Verbreitung in Medien, Verwendung auf der Website der Veranstaltung) werden darf. Ein Bildrecht aus diesen Aufnahmen hat der Festivalbesucher nicht.

  7. Datenschutz
    1. Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten

      Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Festivalbesuchers ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages. Dies umfasst insbesondere die Speicherung der im Rahmen des Ticketkaufs angegebenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten).

    2. Weitergabe von Daten an Dritte

      Zur Vertragserfüllung und im Rahmen des Betriebsablaufs kann es notwendig sein, dass der Veranstalter personenbezogene Daten an Dritte weitergibt. Dies geschieht nur, wenn es zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Solche Dritte können insbesondere sein:

      • Zahlungsdienstleister zur Abwicklung von Transaktionen (z. B. PayPal)
      • Ticketanbieter zur Abwicklung des Ticketkaufs und der Bereitstellung der Tickets
      • Post- oder Versanddienstleister für den Versand von Tickets oder Festivalbändchen

      Der Veranstalter stellt sicher, dass alle externen Dienstleister vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet sind und die Daten ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Veranstalters verarbeiten.

    3. Zustimmung und Rechte des Betroffenen

      Mit dem Kauf eines Tickets und der Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich der Festivalbesucher ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten wie in dieser Vereinbarung beschrieben erhoben, verarbeitet und an Dritte weitergegeben werden.

      Der Besucher hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Außerdem hat er das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

  8. Alternative Streitbeilegung

    Zur Online-Streitbeilegung stellt die Europäische Kommission seit dem 15.02.2016 eine Plattform bereit: EU-Online-Streitbeilegungsplattform (ODR), insoweit der Käufer Verbraucher ist und das Festivalticket online erworben hat. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: kontakt@horch-amal.de

    Der Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Festivalticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.

    Der Veranstalter ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen, wenn der Besucher das Festivalticket nicht online erworben hat. Der Volkstrachten-Erhaltungsverein "Die Semflder" e.V. 1922 ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  9. Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

    Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist 97526 Sennfeld, sofern der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Sennfeld. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der Volkstrachten-Erhaltungsverein "Die Semflder" e.V. 1922 behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.

    Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

  10. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.

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horch amal - Das Blasmusikfestival in Unterfranken

kontakt@horch-amal.de

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