Rechtliches

allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: 11.09.2026

  1. Grundlegende Informationen und Anwendungsbereich:
    1.  Geltungsbereich:
      Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) gelten für alle Besucher, die ein Ticket erwerben und das Festivalgelände betreten, sowie für den Verkauf und Versand sämtlicher Tickets (inkl. Camping sowie Wohnmobilcamping) für das horch-amal Blasmusikfestival 2026, das in der Zeit vom 17.07.2026 bis zum 19.07.2026 stattfindet. Anders lautende AGB haben keine Gültigkeit.
    2. Veranstalter:
      Der Veranstalter der horch-amal Blasmusikfestival ist der Volkstrachten-Erhaltungsverein „Die Semflder“ e.V. 1922, Fischlochweg 6a, 97526 Sennfeld
      Registernummer: VR171
      Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt
  2. Ticketing:
    1. Ticketverkauf:
      Der Verkauf der Festivaltickets erfolgt ausschließlich über die Website des Veranstalters und über die offiziellen Vorverkaufsstellen. Mit dem Kauf erklärt sich der Käufer mit den AGB einverstanden. Die AGB sind jederzeit auf der Website einsehbar.
      Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Ticketkauf durch den Veranstalter per Mail bestätigt wurde und der Käufer den Kaufpreis in voller Höhe bezahlt hat. Der Veranstalter behält sich das Eigentum an den gekauften Tickets bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung vor. Ausschlaggebend ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.
    2. Widerrufsbelehrung:
      Ein Widerrufsrecht für den Kauf von Festival- und Camping- bzw. Wohnmobilcampingtickets ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.
    3. Ticketpreis, Zahlung und Rechnungserhalt:
      Die Tickets sind im Voraus zu zahlen. Als Zahlungsmittel stehen Vorkasse per Banküberweisung sowie die Überweisung per PayPal zur Verfügung. Sämtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Zahlung, dem Ticketversand und dem Bestellprozess anfallen, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, sind im Ticketpreis inbegriffen.
      Die auf dem Ticket abgedruckten Preise können vom Kaufpreis abweichen.
      Die Rechnung wird an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse versandt.
    4. Stornierung und Rücknahme der Tickets:
      Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch nach der Zusendung der Bestellbestätigung per E-Mail die Vertragserklärung zurückzunehmen, für den Fall, dass der Käufer gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt oder noch offenen Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer bestehen. Auf das genannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 f BGB unter Ausschluss von §350 BGB Anwendung.
    5. Weiterverkauf und Gewinnspiele:
      Der gewerbliche Weiterverkauf und Verlosung, insbesondere für Marketing- und Werbezwecke, der Tickets sind nur in Absprache und mit Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Die Zustimmung muss in Textform erfolgen.
      Ein nicht-gewerblicher Weiterverkauf ist nur zu dem Preis gestattet, der auf dem Vorverkaufsticket abgedruckt ist.
      Bei Verstoß gegen diese Bedingungen kann der Veranstalter den Zutritt zum Festival und/oder zum Campingplatz verweigern.
      Ein Weiterverkauf der Wohnmobiltickets ist nicht möglich, da diese Tickets mit dem Kfz-Kennzeichen des Wohnmobils individualisiert sind. Bei Verstoß behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Zutritt zum Stellplatz zu verweigern.
    6. Rücknahme und Umtausch:
      Grundsätzlich sind die Rücknahme und der Umtausch bereits erworbener Tickets ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Nichtgefallen oder Nichtnutzung des Tickets durch den Käufer. Von dieser Regelung ausgenommen sind Verlegung des Festivaltermins, aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat. Um vom Rücknahmerecht Gebrauch zu machen, muss der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einer solchen Terminverlegung beim Veranstalter in Textform von diesem Recht Gebrauch machen.

      Im Falle einer Absage durch den Veranstalter hat der Käufer die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen sein Ticket im Original zurückzugeben und dafür den Kaufpreis zurückzuerhalten. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein vom Kunden zu nennendes Konto. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Käufer verantwortlich. Für die Kosten, die mit der Rücksendung des Tickets und der Abwicklung in Verbindung stehen kommt der Käufer auf.

      Der Umtausch bzw. der Ersatz von zerstörten oder verlorenen Karten ist ausgeschlossen.

      Im Falle der Insolvenz des Veranstalters und einem damit in Verbindung stehenden Ausfall der Veranstaltungen steht der Veranstalter nicht in der Pflicht, die Karten zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuzahlen.
    7. Versand der Tickets
      Nach vollständiger Bezahlung der Tickets werden die erworbenen Tickets vom Veranstalter an die vom Käufer angegebene Lieferadresse versendet. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferadresse korrekt anzugeben. Der Veranstalter haftet nicht für einen fehlgeschlagenen Versand der erworbenen Tickets aufgrund von falschen Angaben im Bestellprozess. Der erfolgte Versand wird vom Veranstalter per Mail bestätigt.
  3. Festivalgelände und Sicherheit:
    1. Hausrecht:
      Mit dem Kauf eines Tickets und/oder dem Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher der Hausordnung des Festivalgeländes.

      Den Anweisungen der Ordnungs- und Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, Besucher des Platzes zu verweisen.
      Zusätzlich zu den hier genannten Bedingungen gelten Aushänge am Gelände, Hinweise auf der Website
      Das Mitführen von Tieren ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
    2. Gefährliche Gegenstände:
      Folgende Gegenstände dürfen nicht mit auf das Festivalgelände gebracht werden.
      • Taschen und Rücksäcke (Ausnahmen unter Punkt 3.3 beachten)
      • Flüssigkeiten aller Art
      • Speisen
      • Helme
      • Waffen aller Art, sowie Äxte, Beile Sägen und vergleichbare schwere Werkzeuge
      • Jegliche Art von pyrotechnischen Gegenständen wie Feuerwerkskörpern, Bengalos etc.
      • Jegliche Art von Sitzmöbel
      • Jegliche Art von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten (Ausnahmen unter Punkt 3.3 beachten)
      • Tablets, Laptops, Computer
      • Laserpointer
      • Andere sperrige oder potentiell gefährliche Gegenstände wie Regenschirme, Fahnen
      • Fahrräder
      • Drohnen und andere unbemannte Flugzeuge
      • Megafone
      • Darüber hinaus kann das Sicherheitspersonal weitere, nicht aufgeführte Gegenstände für nicht zulässig erklären. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
    3. Erlaubte Gegenstände:
      Folgende Gegenstände dürfen auf das Festivalgelände mitgeführt werden:
      • Bauchtaschen sowie kleine Handtaschen bis zu einer Größe von ca. 20cm x 30cm
      • Durchsichtige Rucksäcke und Taschen
      • Geldbeutel
      • Schlüssel
      • Handy bzw. Smartphone
      • Leere Trinkflaschen
    4. Sicherheitsbestimmungen:
      Jeder Besucher wird beim Betreten des Geländes einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Diese besteht aus einer Körper- und Taschenkontrolle. Das Sicherheitspersonal ist befugt, Personen den Einlass zu verweigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Person unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

      Für den Fall, dass das Gelände geräumt werden muss, sind Fluchtwege gekennzeichnet und immer freizuhalten.
    5. Haftungsbeschränkung:
      Für Schäden gleich welcher Art ist die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Wenn der Schaden durch den Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird, gilt dieser Ausschluss nicht. Weiterhin entfällt dieser Ausschluss bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, und für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher immer vertrauen darf. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Besucher des Festivals verursacht werden. Für Schäden durch Festivalbesucher hat der Verursacher vollumfänglich zu haften.

      Ebenso übernimmt der Veranstalter für Hör- und Gesundheitsschäden keine Haftung. Absperrungen, die der Veranstalter auf dem Festivalgelände getroffen hat, müssen unbedingt eingehalten werden. In der Nähe der Bühne und der Lautsprecher-Boxen wird empfohlen, Gehörschutz zu tragen.

      Die oben genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  4. Durchführung des Festivals:
    1. Einlass auf das Festivalgelände:
      Bei erstmaligem Betreten des Festivalgeländes zeigen Sie Ihr Ticket vor.

      Dem Festivalbesucher wird daraufhin ein Armband angelegt, dass nach zwischenzeitigem Verlassen des Geländes zum Wiedereinlass berechtigt. Für die Tage Freitag und Samstag gibt es unterschiedliche Armbänder. Inhaber eines Kombiticket erhalten bereits am Freitag ein Armband, das auch zum Betreten des Geländes am Samstag berechtigt.

      Bei jedem Betreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Armband am Handgelenk vorzuweisen. Sollte das Armband beschädigt oder verloren sein, besteht kein Anspruch auf das Betreten des Geländes.

      Am Sonntag (19.07.2026) benötigen Sie kein Ticket oder Armband und der Eintritt ist frei.

      Personen, die sich unberechtigt auf dem Gelände befinden, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbuch (123 StGB) angezeigt.

      Aufgrund von behördlichen Anordnungen kann der Veranstalter den Zutritt auf das Festivalgelände vorübergehend beschränken, ohne dass ein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises entsteht.
    2. Sicherheitskontrolle:
      Nach dem Einlass auf dem Festivalgeländegelände findet eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle und Taschenkontrolle durch das von uns beauftragte Sicherheitspersonal statt. Die Körperkontrolle wird durch eine Person des gleichen Geschlechts wie die zu kontrollierende Person durchgeführt. Ebenso werden alle mitgeführten Taschen auf verbotene Gegenstände durchsucht. Weitere Informationen dazu, welche Gegenstände verboten sind und welche Taschen und Gegenstände Sie bei sich tragen dürfen finden Sie in Punkt 3.2 und Punkt 3.3.

      Sollte der Besucher Gegenstände bei sich führen, die untersagt sind, ist der Veranstalter berechtigt, dieser Person den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.
    3. Verhaltensregeln:
      Sämtlicher Abfall ist in den hierfür auf dem Festivalgelände zur Verfügung gestellten Tonnen und Abfalleimern zu entsorgen.
      Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz.
      Das Urinieren sowie die Verrichtung der Notdurft außerhalb der Toiletten und weitere dafür vorgesehene Einrichtungen ist nicht erlaubt.
      Mutwillige Zerstörung Beschädigung von Gegenständen jeglicher Art ist untersagt und werden verfolgt.
      Das Betreten des Backstagebereichs und der Bereiche, die für die Ordnungs- und Sicherheitskräfte sowie sonstiges Personal vorgesehen sind, dürfen von den Besuchern nicht betreten werden. Diese Flächen sind gekennzeichnet. Außerdem dürfen Zäune und jegliche andere Infrastruktureinrichtung nicht verschoben, bestiegen, überstiegen oder erklettert werden.
      Nehmen Sie gegenüber anderen Besuchern Rücksicht. Die Gefährdung anderer Personen auf dem Gelände ist strengstens untersagt und hat den Ausschluss von der Veranstaltung zu Folge.
      Der Konsum und das Mitführen von Drogen und anderen berauschenden Mitteln (Hierzu zählen auch legale Drogen wie bspw. Cannabis) ist auf dem gesamten Festivalgelände untersagt.
    4. Programmänderungen:
      Der Veranstalter behält sich Programmänderungen der Veranstaltung vor. Dies kann durch die Absage der Bands zustande kommen. In diesem Fall bemüht sich der Veranstalter um einen entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Kunden aufgrund einer Absage einer Band bestehen nicht.
    5. Wetterbedingte Absage / Abbruch der Veranstaltung:
      Das horch-amal Blasmusikfestival findet bei jeder Witterung statt. Allerdings behält sich der Veranstalter vor die Veranstaltung aufgrund von Wetterverhältnissen abzusagen oder zu unterbrechen, wenn die Besucher durch diese Witterung gefährdet werden könnten.
      Ein Abbruch der Veranstaltung durch höhere Gewalt, aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder durch Gefährdung der Besucher durch das Verhalten Dritter, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz zur Folge.
    6. Verlegung der Veranstaltung:
      Die Veranstaltung kann abgesagt, verschoben oder abgebrochen werden aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verschulden hat (z.B. Einschränkungen durch Pandemien, höhere Gewalt). In diesem Fall wird der Veranstalter die Veranstaltung soweit möglich nachholen. Der neue Termin wird dann über die Website
    7. Absage der Veranstaltung:
      Eine Absage der Veranstaltung ist möglich. Sie sind in der Pflicht sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Website zu erkundigen, ob die Veranstaltung abgesagt wurde. Falls Sie Ihr Ticket online auf unserer Website gekauft haben, gelten die Regelungen für die Ticketerstattung unter Punkt 2.6.4.. Wurde das Ticket über eine Vorverkaufsstelle erworben, so ändert sich die in Punkt 2.6.4. genannte Frist für die Rückgabe der Tickets auf vier Wochen nach ursprünglichem Veranstaltungsbeginn oder vier Wochen nach dem zuletzt genannten Ersatztermin im Falle vorangegangenen Verlegung der Veranstaltung. Alle weiteren Regelungen unter Punkt 2.6. gelten auch im Fall eines Kaufs an Vorverkaufsstellen.
    8. Sperrung einzelner Flächen:
      Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes räumen oder absperren. Den Anweisungen des Veranstalters und dem von ihm beauftragten Personal ist in einem solchen Fall Folge zu leisten, sodass die Sicherheit aller anwesenden Personen gewährleistet werden kann. Dies hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung zufolge.
  5. Camping:
    1. Hausrecht
      Mit dem Kauf eines Campingtickets und/oder dem Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dem Hausrecht gem. den Bestimmungen unter. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
    2. Campingticket
      Das Campingticket darf ausschließlich von Personen ab 18 Jahren erworben und genutzt werden. Minderjährigen ist es nicht gestattet, am Camping teilzunehmen. Das Ticket ist nur in Ergänzung zu einem Kombiticket erwerblich. Das Campingticket ist personalisiert und nur zusammen mit einem aktuellen Lichtbildausweis, der vor Betreten der Anlage vorgezeigt werden muss, gültig.
    3. Zutritt zum Campingplatz
      Das Campingticket berechtigt den Inhaber ausschließlich zum Betreten des Campingplatzes. Für den Zutritt auf das Festivalgelände ist zusätzlich das Festivalticket vorzuzeigen. Jede Person, die auf dem Campingplatz übernachten möchte, muss vor Betreten ein gültiges Campingticket sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen.
      Der Campingbereich ist vom 17.07.2026 13 Uhr bis 19.07.2026 13:00 Uhr geöffnet. Am 17.07.2026 muss bis spätestens 14:00 Uhr der Bereich geräumt sein.
      Der Campingplatz ist ausschließlich zu Fuß erreichbar. Es gibt für Camper einen eigenen Parkplatz, der ca. 5 Gehminuten entfernt ist.
    4. Verhaltensregeln
      Auf dem Campingplatz sind pro Person 5qm Fläche vorgesehen. Diese Regelung dient der Sicherstellung, dass allen Ticketinhabern ausreichend Platz zur Verfügung steht

      Pavillons mit einer Größe von maximal 3m x 3m sind ab einer Gruppengröße von 8 Personen erlaubt.

      Auf dem gesamten Gelände ist offenes Feuer verboten.

      Ab 01:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten.

      Direkt am Campingbereich stehen mobile Toiletten zur Verfügung. Das Gelände befindet sich in einem Wasserschutzgebiet, daher ist die Verrichtung der Notdurft außerhalb der hierzu zur Verfügung gestellten Anlagen strengstens untersagt!

      Bei Zuwiderhandlung kann der Besucher des Platzes Verwiesen werden und vom Festival ausgeschlossen werden.

      Auf dem gesamten Campingbereich gibt es weder Strom- noch Wasseranschluss

      Während des Festivalbetriebs gibt es am Infopoint eine Handyladestation.

      Der Umwelt zuliebe bitten wir alle Besucher, den Zeltplatz so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde.

      Bei Erwerb des Campingtickets wir ein Müllpfand in Höhe von 5€ erhoben. Vor Ort wird ein Müllbeutel, sowie eine Pfandmarke bereitgestellt. Diese sind bei Abreise beim Veranstalter abzugeben, um das Pfand in Höhe von 5€ zurückzuerhalten. Das Pfand wird ausschließlich in Bar zurückgezahlt.
    5. Duschen:
      Auf dem Campingplatz selbst sind keine Duschen verfügbar. Es wird Samstag und Sonntag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit bereitgestellt, dass in der Frankenhalle (Dachsgrube 4, 97526 Sennfeld) die Duschanlagen genutzt werden können. Die Halle befindet sich ca. 12 Gehminuten vom Campingplatz entfernt.
    6. Sicherheit:
      Am Eingang finden Sicherheitskontrollen statt, bei denen das Gepäck gesichtet wird. Diese Checks finden zum Schutz aller Campinggäste statt.

      Der Campingbereich wird 24 Stunden überwacht.

      Das Baden im See am Campingplatz im eingezäunten Bereich ist strengstens untersagt. Bitte nutzen Sie die offizielle Badestelle an der Schweizerstr. 40A, 97526 Sennfeld.

      Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

      Im Folgenden ist aufgelistet, welche Gegenstände mitgeführt werden dürfen und welche Gegenstände auf dem Campingplatz verboten sind.
      1. Erlaubte Gegenstände:
        Erlaubt sind unter anderem:
        • Zelt und Zeltmaterial
        • Zeltzubehör wie Campingstühle- und Tische, Pavillon max. 3mx3m für Gruppen ab 8 Personen
        • Gaskocher mit Gaskartuschen (Gaskartusche max. 450g)
        • Getränke nur in Dosen, Tetra-Pak und Plastikflaschen
        • Gummihammer bis 400g
      2. Verbotene Gegenstände:
        Verboten sind insbesondere:
        • Glasflaschen und Glasbehälter
        • Grills und Feuerkörbe
        • Unverhältnismäßige Aufbauten wie Partyzelte oder ähnliches
        • Wohnungseinrichtungen wie Sofas, Sessel oder große Tische
        • Stromgeneratoren, Aggregate und externe Autobatterien
        • Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten
        • PA-Anlagen
        • Anhänger
        • Trockeneis
        • Kühlschränke
        • Megaphone
        • Laserpointer
        • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
        • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
        • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer, Bengalos und sonstige pyrotechnischen Gegenstände
        • Tiere aller Art
  6. Wohnmobilcamping:

6.1 Nutzung:

Die Nutzung des Stellplatzes ist ausschließlich für Inhaber eines gültigen Tickets gestattet. Das Ticket ist für den Zeitraum des Aufenthalts sichtbar in der Fahrerkabine unter der Windschutzscheibe anzubringen.

6.2 Anreise und Nachtruhe:

Die Anreise erfolgt am Freitag, den 17.07.2026 ab 13:00 Uhr. Die Abreise hat bis zum Sonntag, den 19.07.2026 um 19:00 Uhr zu erfolgen. Bei der Einfahrt ist dem Personal das Stellplatzticket vorzuzeigen. Das Personal weist einen Stellplatz zu. Ein Wechsel des Stellplatzes ist nur in Absprache mit dem Personal vor Ort gestattet.

Personen, die sich ohne gültigem Stellplatzticket auf dem Gelände befinden, werden wegen Leistungserschleichung und Hausfriedensbruch (§§ 265a & 123 StGB) angezeigt.

Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist einzuhalten.

6.3 Erlaubte Fahrzeuge:

Es sind ausschließlich autarke Wohnmobile bis 8m Gesamtlänge und 3,5 t Gesamtnutzlast gestattet. Das Fahrzeug inkl. Vorzelt oder Pagode muss für ausreichend Schlafplätze für alle Mitreisenden verfügen. Caravans und zusätzliche Zelte sind nicht gestattet.

6.4 Versorgung:

Es sind auf dem Wohnmobilstellplatz keine Strom- oder Wasseranschlüsse vorhanden. Es ist strikt verboten, Grauwasser abzulassen. Der Wohnmobilstellplatz wird nicht überwacht. Für die Abfall- und Müllentsorgung ist jeder Besucher verantwortlich.

6.5 Verhaltensregeln:

Die gekennzeichneten Rettungswege sind immer freizuhalten und den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände verboten. Die Mutwillige Zerstörung oder Beschädigung von Gegenständen jeder Art sind untersagt und werden ggf. strafrechtlich verfolgt. Die Gefährdung anderer Personen auf dem Gelände ist strengstens untersagt und hat den Ausschluss von der Stellfläche und vom Festival zur Folge.

Der Veranstalter hat das Hausrecht und behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung die jeweiligen Besucher des Platzes zu verweisen und auch vom Festival auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises weder der Camping- noch der Festivaltickets.

7 Foto- und Videoaufnahme:

7.1 Aufnahmen durch Besucher

Es ist ausschließlich erlaubt Handys mit Kamerafunktion mitzuführen. Kameras mit Zoomobjektiven oder Videofunktion aller Art und Spiegelreflexkameras sind auf dem Festivalgelände untersagt. Weiterhin ist die Mitnahme von Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art verboten. Wenn ein Besucher probiert, eben aufgeführte Dinge mit auf das Gelände zu bringen, ist der Veranstalter befugt, dem Besucher den Eintritt zum Festivalgelände zu verweigern.

Der Besucher darf die Bühne einschließlich aller Bands nicht fotografieren oder filmen. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter befugt, das hierzu genutzte Gerät vorerst einzubehalten.

7.2 Aufnahmen durch den Veranstalter

Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Besucher unwiderruflich und unentgeltlich ein, dass sein Bildnis sowie seine Stimme in jeglichen Bild- und Tonaufzeichnungen (Live-Übertragungen, Aufzeichnungen, Fotografien etc.), die während der Veranstaltung vom Veranstalter oder von diesem beauftragte Personen gemacht werden, festgehalten werden dürfen.

7.3 Veröffentlichen der Aufnahmen

Jeder Besucher willigt mit Betreten des Festivalgeländes ein, dass das vom Veranstalter aufgezeichnete Material öffentlich zugänglich gemacht und anschließend verwertet (z.B. digitale Verbreitung in Medien, Verwendung auf der Website der Veranstaltung) werden darf.

Ein Bildrecht aus diesen Aufnahmen hat der Festivalbesucher nicht.

8 Datenschutz:

8.1 Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Festivalbesuchers ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages. Dies umfasst insbesondere die Speicherung der im Rahmen des Ticketkaufs angegebenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten).

8.2 Weitergabe von Daten an Dritte

Zur Vertragserfüllung und im Rahmen des Betriebsablaufs kann es notwendig sein, dass der Veranstalter personenbezogene Daten an Dritte weitergibt. Dies geschieht nur, wenn es zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Solche Dritte können insbesondere sein:

• Zahlungsdienstleister zur Abwicklung von Transaktionen (z.B. PayPal).

• Ticketanbieter zur Abwicklung des Ticketkaufs und der Bereitstellung der Tickets.

• Post- oder Versanddienstleister für den Versand von Tickets.

Der Veranstalter stellt sicher, dass alle externen Dienstleister vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet sind und die Daten ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Veranstalters verarbeiten.

8.3 Zustimmung und Rechte des Betroffenen

Mit dem Kauf eines Tickets und der Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich der Festivalbesucher ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten wie in dieser Vereinbarung beschrieben erhoben, verarbeitet und an Dritte weitergegeben werden.

Der Besucher hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Außerdem hat er das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

9 Alternative Streitbeilegung:

Zur Online-Streitbeilegung stellt die Europäische Kommission seit dem 15.02.2016 eine Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE bereit, insoweit der Käufer der Verbraucher ist und das Festivalticket online erworben hat. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: kontakt@horch-amal.de

Der Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Festivalticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.

Der Veranstalter ist nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen, wenn der Besucher das Festivalticket nicht online erworben hat.

Der Volkstrachten-Erhaltungsverein "Die Semflder" e.V. 1922 ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10 Schlussbestimmungen:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist 97526 Sennfeld, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Sennfeld. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der Volkstrachten-Erhaltungsverein "Die Semflder" e.V. 1922 behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

11 Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.

 

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horch amal - Das Blasmusikfestival in Unterfranken

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