Festivalaufenthalt für die Kleinen
Jugendschutz
Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Am Freitag und Samstag ist der Eintritt für Kinder unter 7 Jahren auf das Festivalgelände nicht gestattet.
In Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Zutritt des Festivalgeländes für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 8 und einschließlich 17 Jahren erlaubt. Als erziehungsberechtigte Person kann jede Person über 18 Jahren von den Eltern beauftragt werden.
Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung inkl. eine Kopie des Ausweises der Personensorgeberechtigten (Eltern) mitzuführen.
Alle Personen (minderjährige Person, erziehungsbeauftragte Person, Elternteil) müssen einen gültigen Personalausweis vorzeigen können.
Hier können Sie sich den Nachweis zum Ausfüllen herunterladen: