Festivalaufenthalt für die Kleinen

Jugendschutz

Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

In Begleitung eines Elternteils/sorgebrechtigte Person ist der Zutritt des Festivalgeländes für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und einschließlich 17 Jahren erlaubt.

In Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Zutritt des Festivalgeländes für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 14 und einschließlich 17 Jahren erlaubt.
Als erziehungsberechtigte Person kann jede Person über 18 Jahren von den Eltern/Sorgebrechtigten beauftragt werden.

Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung inkl. eine Kopie des Ausweises der Personensorgeberechtigten (z.B.Eltern) mitzuführen.

Alle Personen (minderjährige Person, erziehungsbeauftragte Person, Elternteil) müssen einen gültigen Personalausweis vorzeigen können.

Eine erziehungsberechtigte Person kann jeweils eine Person beaufsichtigen.

Hier können Sie sich den Nachweis zum Ausfüllen herunterladen:

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horch amal - Das Blasmusikfestival in Unterfranken

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